1. Die Isolierfuge wird innerhalb von 50 Metern installiert, um zu vermeiden, dass das tote Ende verschweißt werden muss.
2. Nach dem Anschluss der Isoliermuffe an die Rohrleitung darf die Rohrleitung innerhalb von 5 Metern um die Muffen nicht angehoben werden. Die Rohrleitung muss einer Druckprüfung unterzogen werden.
3. Nach dem Anschluss der Isolierverbindung an die Rohrleitung darf die Oberflächentemperatur der Isolierverbindung während der erforderlichen Reparatur- und Korrosionsschutzmaßnahmen 120 ℃ nicht überschreiten.
4. Bei der Montage des Isoliergelenks ist dieses an den beiden Enden des geraden Rohrabschnitts, 20 Meter vom Rohrbogen entfernt, anzubringen und mit Halterungen zu befestigen. Bei erdverlegten Rohren ist eine Installation in dauerhaft stehenden Gewässern zu vermeiden.
5. Der Mittelpunkt des Verbindungsstücks sollte auf der gleichen Linie wie der Mittelpunkt des Rohrs liegen, und die beiden Mittelpunkte sollten bei der Montage nicht mehr als 0,2 mm voneinander abweichen.
6. Ist die Verschiebung der Rohrleitung größer oder gleich dem Ausgleichsbetrag der Isolierverbindung, muss die Anzahl der Verbindungen entsprechend der Verschiebung erhöht werden. Es ist strengstens untersagt, die Isolierverbindung durch extreme Verschiebungen und Abweichungen zu belasten, um die außerhalb der Toleranz liegende Rohrleitungsabweichung auszugleichen, geschweige denn die Grenzwerte (z. B. für Teleskopierung, Verschiebung, Durchbiegung) zu überschreiten.
7. Befindet sich die Isoliermuffe in großer Höhe oder hängt sie frei, muss die Rohrleitung an einer Halterung, einem Träger oder einem Verankerungsrahmen befestigt werden. Die Isoliermuffe darf weder das Gewicht noch die Axialkraft der Rohrleitung selbst tragen. Andernfalls muss die Muffe mit einer Auszugsicherung ausgestattet sein (ihre Tragfähigkeit muss größer sein als die Axialkraft der Rohrleitung).
Veröffentlichungsdatum: 05.09.2022