Oberflächengüten von Edelstahlrohren für industrielle Anwendungen

Rohe OberflächeEdelstahlrohre:
Nr. 1 Oberflächenbehandlung durch Wärmebehandlung und Beizen nach dem Warmwalzen. Wird üblicherweise für kaltgewalzte Werkstoffe, Industrietanks, Anlagen der chemischen Industrie usw. mit Wandstärken von 2,0 mm bis 8,0 mm verwendet. Edelstahlrohrwerke bieten auch matte Oberflächen an.
Die Oberfläche von Nr. 2B wird nach dem Kaltwalzen wärmebehandelt und gebeizt, anschließend präzisionsgewalzt, um eine mäßig glänzende Oberfläche zu erzielen. Dank ihrer glatten Oberfläche lässt sie sich leicht nachschleifen, um noch glänzendere Oberflächen zu erhalten, und findet vielfältige Anwendung, beispielsweise für Geschirr und Baumaterialien. Durch Oberflächenbehandlungen zur Verbesserung der mechanischen Eigenschaften kann sie nahezu allen Anwendungsbereichen gerecht werden.

Rauhe Oberfläche von Edelstahlrohren:
Nr. 2D: Oberfläche nach dem Kaltwalzen wärmebehandelt und gebeizt. Sie ist weich und hat einen silberweißen Glanz; sie wird für Tiefziehverfahren, beispielsweise für Automobilbauteile und Wasserrohre, verwendet.

Grobkörnige Edelstahlrohre:
Nr. 3: Oberfläche geschliffen mit einem Schleifband der Körnung 100–120. Sie weist einen guten Glanz und eine unregelmäßige, grobe Textur auf. Verwendung findet sie für Innen- und Außendekorationsmaterialien, Elektrogeräte und Küchengeräte. Feinsandstrahlen ist auch eine häufig verwendete Oberflächengüte in der Edelstahlrohrverarbeitung.

Neben den oben genannten Klassifizierungen sind Edelstahlrohre aus verarbeitenden Betrieben in vielen weiteren Oberflächenqualitäten erhältlich. Glänzende Oberflächen zeichnen sich durch einen besonders hohen Glanz aus und eignen sich direkt für die Herstellung von Spiegeln oder anderen Dekorationsartikeln. Sie bieten ein attraktives Aussehen und behalten ihren Glanz lange Zeit ohne Korrosionsgefahr. Die Wahl der spezifischen Oberflächenqualität hängt von den Produkteigenschaften ab und berücksichtigt sowohl ästhetische als auch praktische Anforderungen.


Veröffentlichungsdatum: 05.12.2025