(1) Nach dem Beizen sind Rost und Öl an der Innenwand des Stahlrohrs vollständig entfernt, und die Reinheit muss den Anforderungen der einschlägigen Normen entsprechen.
(2) Beizteile dürfen nicht überbeizt werden. Wird das Stahlrohr zu lange in der Beizlösung eingeweicht, wird die Stahloberfläche rau und bildet eine wabenförmige Porenstruktur.
(3) Beizteile dürfen nicht unzureichend gebeizt werden. Ist die Einwirkzeit des Beizmittels zu kurz oder die Konzentration des Beizmittels zu gering, weist der Stahl nach dem Beizen noch eine dünne Rost- oder Eisenoxidschicht auf.
(4) Es ist sicherzustellen, dass Gewinde und säurebeständige Dichtungen nicht korrodiert sind. Vor dem Beizen ist das Gewinde mit Gelböl einzufetten und die säurebeständigen Dichtungen sind vorübergehend durch neue zu ersetzen.
Veröffentlichungsdatum: 19. August 2022