Korrosionsschutzverfahren für vergrabene Stahlrohre

DerKorrosionsschutz des StahlrohrsGemäß den Vorgaben der Zeichnung wird die Glasfasergewebe mit Epoxid-Steinteerpechfarbe umhüllt und anschließend außen mit einer Korrosionsschutz-Deckschicht versehen. Der Bauprozess der Außenwand:
Rohrleitungsentrostung→Grundierung→Deckanstrich→zweiter Deckanstrich→Umwicklung mit Glasgewebe→Deckanstrich→Deckanstrich;
Ablauf des Innenwandbaus: Rohrentrostung → Grundierung → Decklack → zweiter Decklack → dritter Decklack

1. Entrostung von Rohrleitungen
Vor dem Auftragen der Grundierung muss die Rohroberfläche von Fett, Asche, Rost und Zunder gereinigt werden. Rost wird durch Sandstrahlen entfernt, wobei der Reinheitsgrad Sa2,5 erreicht wird.

2. Nach dem Entrosten der Rohroberfläche die Grundierung auftragen. Der Abstand zwischen den beiden Schritten sollte 8 Stunden nicht überschreiten. Die Oberfläche muss beim Auftragen der Grundierung trocken sein. Die Grundierung muss gleichmäßig und vollständig ohne Klumpen oder Blasen aufgetragen werden. Der Bereich von 150–250 mm an beiden Rohrenden darf nicht mit Farbe bedeckt werden.

3. Nach dem Trocknen der Grundierung den Decklack auftragen und das Glasfasergewebe abdecken. Der Zeitraum zwischen Grundierung und Decklack sollte 24 Stunden nicht überschreiten.

4. Die Epoxid-Steinteerpechfarbe ist eine Zweikomponentenfarbe, die bei normaler Temperatur aushärtet. Das Glasfasergewebe wird getrocknet, entwachst, entdrillt, kantenversiegelt und mittelalkalisiert. Die Fadendichte beträgt 10 x 12 Fäden/cm bis 12 x 12 Fäden/cm. Unmittelbar nach dem Auftragen der Deckschicht wird das Glasfasergewebe mit einer Nahtzugabe von 30–40 mm umwickelt. Die Überlappungslänge der Stöße sollte mindestens 100 mm betragen, und die Überlappungsstöße jeder Lage müssen versetzt angeordnet sein. Die Öldurchlässigkeit des Glasfasergewebes muss über 95 % liegen. Es dürfen keine Lücken größer als 50 x 50 mm vorhanden sein, und am Rohrende ist ein gestufter Überstand von 150–250 mm zu belassen.

5. Die Rohrverbindung darf erst nach bestandener Schweißdruckprüfung hergestellt werden. Der Abstand zwischen der alten und der neuen Korrosionsschutzkante muss mindestens 50 mm betragen, die Überlappungslänge der Verbindung mindestens 100 mm, und die Stoßverbindung muss fest und dicht sein.

6. Beschichtungsmechanismus der Stahlrohraußenwand: eine Unterseite und zwei Seiten, ein Gewebe und zwei Seiten, die Gesamtdicke des Trockenfilms beträgt 400µm.

7. Beschichtungsmechanismus der Stahlrohrinnenwand: eine Unterseite und drei Seiten, die Gesamtdicke des Trockenfilms beträgt 300µm.

8. Nach Abschluss der äußeren Korrosionsschutzmaßnahmen ist die Qualitätsprüfung gemäß den Konstruktionsvorgaben oder den entsprechenden Anforderungen in Tabelle 4.3.11 des „Codes für die Konstruktion und Abnahme von Wasserversorgungs- und Abwasserleitungsanlagen“ durchzuführen.


Veröffentlichungsdatum: 24. Februar 2023